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Hartz-IV-Gesetz
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAD-05385 Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV”) hat das Recht der Arbeitsförderung teilweise fundamental verändert. Bis heute hält die Flut von Widersprüchen und Klagen gegen Einzelmaßnahmen an, die auf Hartz IV fußen – insbesondere gegen das Arbeitslosengeld II. Inzwischen haben einige Verfahren die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit durchlaufen. Das Bundessozialgericht hat erste wichtige Entscheidungen zu diesem Normenkomplex verkündet.
Regelleistungen und Anrechnungsvorschriften verfassungsgemäß
[i]BSG, Urteil v. 23. 11. 2006 - B 11b AS 1/06 R NWB YAAAC-38871 Es ist nicht verfassungswidrig, dass die frühere Arbeitslosenhilfe ohne Übergangsregelung durch die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt worden ist. Die Änderung des SGB II, die Höhe der Regelleistung, die Vorschriften über anrechenbares Vermögen und die hierfür geltenden Freibeträge verletzen nicht das Eigentumsrecht und das Sozialstaatsprinzip. Dass mit § 24 SGB II nicht jeder Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfe-Bezieher dabei berücksichtigt wird, ist nicht zu beanstanden.
Berücksichtigung von selbst genutztem Wohneigentum
[i]BSG, Urteil v. 7. 11. 2006 - B 7b AS 2/05 R NWB SAAAC-40596 Hilfebedürftig kann auch d...