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Lohnsteuer | Private Nutzung eines Werkstattwagens
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterfällt nicht der Bewertungsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG (1-%-Regelung). (2) Ob ein Arbeitnehmer ein solches Fahrzeug auch für private Zwecke eingesetzt hat, bedarf der Feststellung im Einzelnen. Die Feststellungslast obliegt dem Finanzamt. Dieses kann sich nicht auf den sog. Beweis des ersten Anscheins berufen.
Da die pauschale Bewertung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht anzuwenden ist, entfällt auch die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs um die Anwendung der 1-%-Regelung zu vermeiden. Davon unabhängig ist der monatliche Ansatz von 0,03 % des Listenpreises für die Fahrten zwische...