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Einkommensteuer | Abgrenzung der gewerblichen von den freiberuflichen Einkünften bei interprofessionellen Partnerschaftsgesellschaften
Nach der Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 128/2005 v. - S 2246 A NWB PAAAB-73856 der OFD Koblenz sind die Einkünfte der o. g. Partnerschaftsgesellschaften bzw. Sozietäten insbesondere zwischen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu qualifizieren, wenn die Tätigkeiten der einzelnen Partner in der Partnerschaftsgesellschaft/Sozietät die jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen einer freiberuflichen Tätigkeit erfüllen. Diese ist durch die Personenbezogenheit der erbrachten Leistung gekennzeichnet. Hiermit ist nicht vereinbar, dass ein Partner über die Gewinnverteilung an Einnahmen partizipiert, die andere Gesellschafter aus einer Tätigkeit erzielt haben, welche dem Partner nicht erlaubt ist. Eine Gewerblichkeit der Einnahmen dieses Gesellsch...