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Wirtschaftliches Eigentum und Ertragsrealisierung bei Grundstücksgeschäften
Ein Vergleich von HGB/EStG und IFRS
Bei Grundstücksverkäufen weichen die Zeitpunkte des Gefahrenübergangs, der Fälligkeit des Kaufpreises und der Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch i. d. R. voneinander ab. Zu fragen ist dann, welcher Zeitpunkt für die Ertragsrealisierung maßgeblich ist und unter welchen Bedingungen insbesondere Erträge bereits vor der Umschreibung im Grundbuch vom Verkäufer realisiert werden dürfen. Ausgehend von den zivilrechtlichen Grundlagen wird dies nachfolgend nach HGB/EStG und IFRS vergleichend dargestellt.
Die wesentlichen Voraussetzungen des HGB sind inhaltsgleich zu den Voraussetzungen zur Ertragsrealisierung nach IAS 18.14(a) und (b).
Wäre jedoch eine der Voraussetzungen (c) bis (e) des IAS 18.14 nicht erfüllt, wäre zwar nach HGB noch immer eine vorgezogene Ertragsrealisierung zulässig, nicht jedoch nach den Regelungen der IFRS.
Daher lassen sich die Voraussetzungen einer vorzeitigen Ertragsrealisierung nach IFRS als strenger bezeichnen als diejenigen nach HGB.
I. Zivilrechtliche Grundlagen
Zivilrechtlich besteht ein Vertrag über den Verkauf von Grundstücken aus
dem Verpflichtungsgeschäft (notarieller Kaufvertrag) und
dem ...