Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei Tätigkeit an verschiedenen Stellen eines abgegrenzten Hafengebiets
Leitsatz
Zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen.
Ist ein Stpfl. in einem eng begrenzten und überschaubaren Teil eines Hafengebiets tätig geworden, so übt er dort – selbst
wenn keine regelmäßige Arbeitsstelle vorhanden ist – eine längerfristige vorübergehende Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte
aus, bei der ihm Verpflegungsmehraufwendungen nur für die ersten drei Monate zustehen.
Von der Drei-Monats-Frist werden alle längerfristigen Tätigkeiten an derselben Tätigkeitsstätte ohne Rücksicht darauf erfasst,
in welcher konkreten Form sie ausgeübt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 1289 Nr. 21 EFG 2009 S. 242 Nr. 4 QAAAD-05408
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.