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LAG Hamm Urteil v. - 9 Sa 69/06

Gesetze: BBiG § 17 Abs. 1; SGB III §§ 240 ff.

Leitsatz

Eine Ausbildungsvergütung, die etwa 45 % der tariflichen Vergütung entspricht, ist jedenfalls in zu 100 % geförderten außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen i.S.d. § 17 Abs. 1 BBiG noch angemessen, sofern kein Missbrauch der durch die Bestimmungen der §§ 240 ff. SGB III bereitgestellten öffentlichen Fördermöglichkeiten durch den Träger der Ausbildung erkennbar ist.

Es kommt dabei nicht darauf an, wie der Maßnahmeträger organisiert ist (hier: privatwirtschaftliches Unternehmen).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAD-05372

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