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LAG Hamm Urteil v. - 9 Sa 1965/07

Gesetze: HGB § 74; HGB § 74 b; BEEG § 15 Abs. 5

Leitsatz

Der Berechnung der Karenzentschädigung sind auch dann die zuletzt bezogenen, vertragsmäßigen Leistungen zu Grunde zu legen, wenn diese bei einem Ausscheiden während einer Teilzeitarbeit im Rahmen einer Elternzeit gem. § 15 Abs. 5 BEEG gegenüber einer vorherigen Vollzeitarbeit vermindert sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAD-05360

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