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LAG Hamm Urteil v. - 8 Sa 2051/03

Gesetze: BGB § 622 Abs. 6; HGB § 89 Abs. 2; HGB § 89 Abs. 2 Satz 2

Leitsatz

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien entgegen § 622 Abs. 6 BGB für die Kündigung durch den Arbeitnehmer eine längere Frist als für die Kündigung durch den Arbeitgeber, so tritt an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung analog zu § 89 Abs. 2 HGB die längere Kündigungsfrist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAD-05283

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