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LAG Hamm Urteil v. - 8 Sa 2007/05

Gesetze: TVG § 1; Rationalisierungsschutzabkommen für das Bankgewerbe § 3

Leitsatz

Werden aus Gründen der Produktivitäts-Steigerung insgesamt sechs von achtzehn Filialen eines Bankinstituts mit der Maßgabe geschlossen, dass die Kunden von fünf geschlossenen Filialen künftig in anderen ortsnahen Filialen mitbetreut, hingegen der Kundenstamm der sechsten Filiale an ein dort ansässiges Bankinstitut übertragen werden soll, steht dies der Beurteilung als einheitliche Maßnahme der wesentlichen Änderung der Arbeitsorganisation nicht entgegen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAD-05277

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