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LAG Hamm Urteil v. - 8 Sa 1758/01

Gesetze: BGB § 164; BGB § 611

Leitsatz

Gemeinsamer Arbeitgeber einer Haushaltshilfe, welche der Ehemann zur Unterstützung seiner Ehefrau bei der Haushaltsführung einstellt, sind auch ohne ausdrückliche Vereinbarung beide Eheleute, weswegen beim Tod des Ehemannes das Arbeitsverhältnis auch ohne besondere Vereinbarung mit der Ehefrau, nicht hingegen mit der Erbengemeinschaft nach dem Ehemann fortbesteht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAD-05263

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