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LAG Hamm Urteil v. - 8 Sa 154/02

Gesetze: TzBfG § 14; BeschFG § 1

Leitsatz

Eine auf das Beschäftigungsförderungsgesetz gestützte und unter Beachtung des Vier-Monats-Abstandes (§ 1 Abs. 3 BeschFG) wirksam vereinbarte Befristung des Arbeitsvertrages kann nach Inkrafttreten des Teilzeitbefristungsgesetzes nicht mehr unter Ausschöpfung des Zweijahreszeitraums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG) verlängert werden, da im Zeitpunkt der Verlängerungsvereinbarung neues Recht gilt und damit das strikte Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG eingreift.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAD-05255

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