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LAG Hamm Urteil v. - 7 Sa 1881/02

Gesetze: HGB §§ 74 ff.; BGB §§ 305 ff. n. F. (2002); EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1

Leitsatz

Mittels Feststellungsklage im Sinne des § 256 ZPO kann eine abstrakte Entscheidung über die Gültigkeit/Verbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots nicht erreicht werden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, für die Verbindlichkeitsprüfung die im Verbotszeitraum auszuübende Tätigkeit näher zu kennzeichnen.

Auch nach In-Kraft-Treten des Schuldrechtsreformgesetzes verbleibt es bei der gesetzlichen Inhalts-/Wirksamkeitskontrolle der §§ 74 ff. HGB und der hierin beschriebenen geltungserhaltenden Reduktion.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
MAAAD-05188

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