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LAG Hamburg Urteil v. - 6 Sa 13/05

Gesetze: KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 3; KSchG §§ 17 ff; KSchG § 17 Abs. 1 Nr. 1; KSchG § 18; ArbGG § 67 Abs. 4

Leitsatz

Dem Arbeitgeber, der basierend auf der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gekündigt und erst danach die Massenentlassung gegenüber der Arbeitsagentur angezeigt hat, ist für den Zeitraum vor Erlass des (EuZW 2005, 145) Vertrauensschutz zu gewähren, sodass die Kündigungen nicht wegen Verstoßes gegen §§ 17 ff KSchG unwirksam sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-05136

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