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LAG Hamburg Beschluss v. - 3 TaBV 6/07

Gesetze: ArbGG § 98; AGG § 13; BetrVG § 5 Abs. 1

Leitsatz

Die Einigungsstelle ist nicht im Sinne von § 98 ArbGG offensichtlich unzuständig für die Regelung des Beschwerdeverfahrens nach § 13 AGG sowie zur Festlegung der Beschwerdestelle und ihrer Organisation, soweit Beschwerden von Arbeitnehmern im Sinne von § 5 Abs. 1 BetrVG betroffen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2007 S. 2070 Nr. 38
GAAAD-04996

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