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LAG Hamburg Beschluss v. - 3 Sa 29/01

Gesetze: BetrVG § 102 Abs. 5 Satz 2; Rechtskraft: ja

Leitsatz

Als Gegenstandswert für einen Antrag der Arbeitgeberin, sie nach § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG im Wege der einstweiligen Verfügung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung zu befreien, ist grundsätzlich ein Betrag von 1,5 Monatsentgelten des betroffenen Arbeitnehmers angemessen.

Fundstelle(n):
IAAAD-04978

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