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LAG Hamburg Urteil v. - 2 Sa 51/04

Gesetze: KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 9; KSchG § 9 Abs. 1; KSchG § 10; KSchG § 14 Abs. 2; BetrVG § 102 Abs. 1; ArbGG § 64 Abs. 1; ArbGG § 64 Abs. 2

Leitsatz

Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem § 9 KSchG kann bei einem Chefredakteur nicht allein auf die Tatsache gestützt werden, dass der Tendenzschutz die Auflösung gebiete.

Die Auflösung ist nur gerechtfertigt, wenn objektive Verstöße gegen die Vorgaben des Tendenzbetriebes vorliegen. Allein Meinungsverschiedenheiten über die Gestaltung einer Zeitschrift reichen nicht aus.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAD-04922

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