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LAG Hamm Urteil v. - 2 Sa 1812/04

Gesetze: TV LGS Metall NRW § 2; TV LGS Metall NRW § 3; TV LGS Metall NRW § 8; ZPO § 256 Abs. 2; BGB § 315; BGB § 615; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 2; GG Art. 12

Leitsatz

§ 8 des Tarifvertrages über die Lohn- und Gehaltssicherung für Arbeitnehmer in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens vom (jetzt § 8 TV EGS vom ), der den Arbeitgeber ohne besonderen Grund berechtigt, dem Arbeitnehmer eine niedriger bezahlte Tätigkeit zuzuweisen, ist wegen Verstoßes gegen die zwingenden Kündigungsschutzbestimmungen der §§ 1 und 2 KSchG unwirksam.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-04903

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