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LAG Hamm Urteil v. - 19 Sa 286/05

Gesetze: BGB § 307; BGB § 488

Leitsatz

1. Die Vereinbarung der Rückzahlung von Ausbildungskosten, nach der die Rückzahlungspflicht die gesamten Ausbildungskosten unabhängig vom Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfasst, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.

2. Eine formularmäßige Regelung, nach der die Grundsätze zur eingeschränkten Zulässigkeit der Rückzahlungsvereinbarungen über die Vertragskonstruktion eines Darlehens nach § 488 BGB umgangen werden, ist ebenfalls nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (vgl. auch ).

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAD-04866

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