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LAG Hamm Urteil v. - 19 Sa 2429/04

Gesetze: BGB § 823 Abs. 2; BGB § 826; HGB § 130 a; HGB § 130 b; HGB § 177 a; GmbHG § 64; InsO § 92; InsO §§ 129 f.

Leitsatz

Die Mitteilung der Sozialplanabfindung und des Auszahlungstermins in einem vom Geschäftsführer unterzeichneten Kündigungsschreiben ist nicht als Schuldbeitritt des Geschäftsführers auszulegen.

Eine persönliche Haftung eines Geschäftsführers gegenüber einem Altgläubiger der Gesellschaft ergibt sich nicht bereits daraus, dass er bei eintretender Zahlungsunfähigkeit noch Forderungen anderer Gläubiger erfüllt, solange keine Insolvenzverschleppung vorliegt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DAAAD-04864

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