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LAG Hamm Urteil v. - 19 Sa 1375/05

Gesetze: BGB § 275; BGB § 315

Leitsatz

Die objektive Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers berechtigt den Arbeitgeber zur Ablehnung der Beschäftigung, wenn er den Arbeitnehmer nicht leidensgerecht beschäftigen kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAD-04843

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