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LAG Hamm Urteil v. - 19 Sa 1125/06

Gesetze: MTV für den Erwerbsgartenbau, die Friedhofsgärtnereien und die Forstpflanzenbetriebe vom § 5

Leitsatz

Ausgleichszeitraum beim Arbeitszeitkonto nach § 5 MTV für den Erwerbsgartenbau, die Friedhofsgärtnereien und die Forstpflanzenbetriebe vom ist das Kalenderjahr.

Negative Arbeitszeitsalden aus den Vorjahren sind daher beim Ausscheiden aus dem

Arbeitsverhältnis nicht vom Arbeitnehmer auszugleichen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-04836

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