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LAG Hamm Beschluss v. - 18 Ta 269/05

Gesetze: ArbGG § 11 a Abs. 3; ZPO § 121 Abs. 3; ZPO § 121 Abs. 4 Alt. 2; RVG § 46 Abs. 1; RVG § 48 Abs. 1

Leitsatz

Soweit durch die Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Kosten eines Verkehrsanwalts erspart werden, sind die durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts entstandenen Reisekosten erstattbar.

Fundstelle(n):
VAAAD-04806

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