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LAG Hamm Urteil v. - 18 Sa 602/04

Gesetze: SGB V § 257; RTV für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes § 4 Ziff. 2.2

Leitsatz

Der Arbeitgeberzuschuss zu einer privaten Krankenversicherung nach § 257 SGB V ist ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch. Er entspricht dem Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern.

Einem tariflichen Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen Krankengeld und 90 % des Nettoeinkommens liegt das Krankengeld im Sinne der §§ 44 ff. SGB V (Bruttokrankengeld) zugrunde.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAD-04766

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