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LAG Hamm Urteil v. - 18 Sa 1962/02

Gesetze: BAT § 22 Abs. 1; BAT § 22 Abs. 2; BAT § 24 Abs. 1; BGB § 315 Abs. 1; BGB § 315 Abs. 3

Leitsatz

1. Bei der Vertretung muss im Zeitpunkt der Übertragung ein notwendiger Zusammenhang zwischen dem vorübergehenden höherwertigen Einsatz des Angestellten und der vorübergehend unbesetzten Stelle des Vertretenen vorliegen.

2. Der Arbeitgeber ist darlegungspflichtig dafür, dass zum Zeitpunkt der Übertragung diese Zuordnung zwischen Vertreter und Vertretenem aufgrund konkreter Dispositionen des Arbeitgebers bestanden hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAD-04717

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