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LAG Hamm Urteil v. - 18 Sa 1438/05

Gesetze: EFZG § 3 Abs. 1; EFZG § 4 Abs. 1; EFZG § 4 Abs. 4; ErgänzungsTV MITROPA § 3 Ziff. 3.1.; ErgänzungsTV MITROPA § 3 Ziff. 5.1.; ErgänzungsTV MITROPA § 3 Ziff. 10.1.; ErgänzungsTV MITROPA § 3 Ziff. 10.5

Leitsatz

Auch teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern der Beklagten mit einer arbeitsvertraglich vereinbarten kapazitätsorientierten Jahresarbeitszeit steht als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufgrund der Garantie in § 3 Ziff. 10.5 Satz 4 ErgänzungsTV MITROPA AG die Vergütung der monatlichen Sollarbeitszeit zu. Die monatliche Sollarbeitszeit beträgt für diese Arbeitnehmer 1/12 der vereinbarten Jahresarbeitszeit.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-04674

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