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LAG Hamm Urteil v. - 18 Sa 1071/07

Gesetze: BGB § 611 Abs. 1; EFZG § 4 Abs. 1; EFZG § 4 Abs. 4; EFZG § 12; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

Zur Bemessungsgrundlage nach § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG gehören sowohl die

Berechnungsmethode (Ausfall- oder Referenzprinzip) als auch die Berechnungsgrundlage. Die Berechnungsgrundlage setzt sich zusammen aus dem Geld- und Zeitfaktor. Sie bestimmt den Umfang und die Bestandteile des der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle zugrunde liegenden Arbeitsentgelts, auch wenn dies durch eine Gutschrift im Arbeitszeitkonto festgehalten wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAD-04636

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