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LAG Hamm Urteil v. - 17 Sa 254/07

Gesetze: TVÜ-VKA § 11

Leitsatz

I. Teilzeitbeschäftigte haben keinen Anspruch auf Zahlung der vollen Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD-K. Die Zahlung der anteiligen Zulage entsprechend § 24 Abs. 2 TVöD-K verstößt nicht gegen § 4 Abs. 1 TzBfG.

II. Beschäftigte, die sich im September 2005 in Elternzeit befanden, haben bei ergänzender Auslegung zu § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA einen Anspruch auf eine kindbezogene Besitzstandszulage.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAD-04611

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