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LAG Hamm Urteil v. - 16 Sa 2022/04

Gesetze: ZPO § 310; ZPO § 538; ArbGG § 68

Leitsatz

1) Eine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht ist trotz § 538 II Nr. 7 ZPO n.F. bei einem unzulässigen Teil-Urteil nach § 68 ArbGG nur dann möglich, wenn der Mangel zweitinstanzlich nicht anders behoben werden kann.

2) Bei einer fristlosen Kündigung und auf denselben Kündigungssachverhalt gestützten fristgemäßen Kündigung ist der Erlass eines Teil-Urteils zulässig, wenn die Entscheidung sich nur mit Fragen befasst, die allein die fristlose Kündigung betreffen und auch als Vorfrage für die Entscheidung über die fristgemäße Kündigung keine Bedeutung haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-04566

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