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LAG Hamm Urteil v. - 14 Sa 1420/07

Gesetze: BGB § 242

Leitsatz

Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer für eine Auslandstätigkeit einstellt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, diesen auf eine im Einsatzland bestehende Steuerpflichtigkeit der Arbeitsvergütung hinzuweisen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAD-04390

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