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LAG Hamm Beschluss v. - 13 TaBV 10/04

Gesetze: SGB IX § 94; SGB IX § 94 Abs. 6 Satz 3; BetrVG § 14 a; BetrVG § 19; SchwbVWO § 19

Leitsatz

Für die Entscheidung der Frage, ob die Schwerbehindertenvertretung im förmlichen oder vereinfachten Verfahren zu wählen ist, kann nicht auf den Zeitpunkt abgestellt werden, zu dem der amtierenden Schwerbehindertenvertretung vom Arbeitgeber die Liste der Wahlberechtigten übergeben wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAD-04300

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