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LAG Hamm Urteil v. - 13 Sa 244/08

Gesetze: KSchG § 15 Abs. 5

Leitsatz

Anlässlich der Schließung einer Betriebsabteilung ist der Arbeitgeber nach § 15 Abs. 5 KSchG nicht verpflichtet, ein davon betroffenes Betriebsratsmitglied auf einen höherwertigen Arbeitsplatz in eine andere Betriebsabteilung zu übernehmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAD-04257

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