Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG Hamm Urteil v. - 12 (5) Sa 704/04

Gesetze: BAT § 34; BAT § 34 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2; BAT § 34 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 3; BGB § 286; BGB § 288; BGB § 315; BGB § 315 Abs. 1; TzBfG § 4; TzBfG § 4 Abs. 1; TzBfG § 4 Abs. 1 Satz 1; ArbGG § 64 Abs. 1; ArbGG § 64 Abs. 2 b; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ArbGG § 66 Abs. 1; ZPO § 256; ZPO § 519; ZPO § 520; BeschFG § 2; BeschFG § 2 Abs. 1

Leitsatz

1. Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte sind für die Dauer der Teilnahme an ganztägigen Klassenfahrten wie vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte zu vergüten (im Anschluss an -, AP Nr. 144 zu § 611 BGB Lehrer).

2. Der Arbeitgeber hat in einem solchen Fall kein Wahlrecht, die Mehrarbeitsstunden nach § 34 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 BAT durch entsprechende Arbeitsbefreiung und Fortzahlung der Vergütung auszugleichen.

3. Weder eine im Verhältnis zur Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden nur in entsprechend größeren Zeitabständen angeordnete Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahren, noch ein innerschulischer Ausgleich, insbesondere bei den außerunterrichtlichen Aufgaben, sind geeignet, eine unzulässige Schlechterstellung der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte zu vermeiden bzw. auszugleichen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAD-04194

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen