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LAG Hamm Urteil v. - 11 Sa 334/07

Gesetze: Lohnabkommen (LA) Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom

Leitsatz

Auf die Einmalzahlung von 310,00 € für die Monate März bis Mai 2006 nach §§ 2 Nr. 2, 3 Nr. 2 LA 2006 Metallindustrie NRW sind übertarifliche Zulagen anrechenbar, die ohne entgegenstehende Vereinbarung und ohne zusätzliche gesonderte Zweckbestimmung an den Arbeitnehmer gezahlt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
SAAAD-04175

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