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LAG Hamm Urteil v. - 11 Sa 121/05

Gesetze: TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 3; BAT SR 2y

Leitsatz

Unwirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Justizangestellten, die an einem anderen Amtsgericht eingesetzt war als die von ihr vertretene beurlaubte Stammarbeitskraft: unzureichende Darlegung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Ausfall der Stammarbeitskraft und dem befristeten Einsatz der Vertretungskraft.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAD-04144

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