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LAG Hamm Beschluss v. - 10 TaBV 43/03

Gesetze: BetrVG § 95 Abs. 3; BetrVG § 99 Abs. 1; BetrVG § 81; BetrVG § 23 Abs. 3; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

1. Ein Antrag, mit dem dem Arbeitgeber aufgegeben werden soll, Versetzungen von Arbeitnehmern ohne Zustimmung des Betriebsrates vorzunehmen, ist als Globalantrag wegen mangelnder Bestimmtheit unzulässig.

2. Die Zuweisung eines Filialmitarbeiters zu einer anderen Filiale, die mit einem räumlichen Ortswechsel in eine andere politische Gemeinde verbunden ist, stellt eine Versetzung im Sinne der §§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG dar.

Fundstelle(n):
LAAAD-04066

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