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LAG Hamm Beschluss v. - 10 TaBV 32/04

Gesetze: BetrVG § 99 Abs. 1

Leitsatz

Dadurch, dass aufgrund einer Konzernbetriebsvereinbarung die Funktionsbewertung von außertariflichen Mitarbeitern von einer paritätischen Kommission vorgenommen wird, wird das Mitbestimmungsrecht des örtlichen Betriebsrats bei der konkreten Eingruppierung dieser Mitarbeiter nach § 99 Abs. 1 BetrVG weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.

Fundstelle(n):
OAAAD-04052

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