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LAG Hamm Beschluss v. - 10 TaBV 154/05

Gesetze: BetrVG § 25 Abs. 1; BetrVG § 29; BetrVG § 30; BetrVG § 33 Abs. 1; BetrVG § 33 Abs. 2; BetrVG § 37 Abs. 6; BetrVG § 40 Abs. 1; BetrVG § 40 Abs. 2

Leitsatz

Bei der Anschaffung und Nutzung eines PC nebst Zubehör für den Betriebsrat kann auf konkrete Darlegungen der Erforderlichkeit nicht verzichtet werden. Bloße Arbeitserleichterungen, Nützlichkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen können die Erforderlichkeit der Anschaffung eines PC nebst Zubehör für den Betriebsrat nicht begründen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
TAAAD-04020

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