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LAG Hamm Beschluss v. - 10 TaBV 145/03

Gesetze: BRAGO § 8 Abs. 2; BetrVG § 103 Abs. 2; ArbGG § 12 Abs. 7 S. 1

Leitsatz

Der Gegenstandswert in einem Beschlussverfahren, das auf Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach § 103 BetrVG gerichtet ist, ist im Rahmen des § 8 Abs. 2 BRAGO in Anlehnung an § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG zu bewerten und regelmäßig auf drei Bruttomonatsverdienste festzusetzen.

Fundstelle(n):
YAAAD-04014

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