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LAG Hamm Beschluss v. - 10 TaBV 13/06

Gesetze: BetrVG § 77 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 5; BetrVG § 77 Abs. 6; BetrVG § 87 Abs. 1; ZPO § 256

Leitsatz

Eine Nachwirkungsvereinbarung in einer Betriebsvereinbarung ist dann tarifwidrig, wenn die Betriebsvereinbarung auf einer tariflichen Öffnungsklausel beruht, die ihrerseits nur den Abschluss von freiwilligen Betriebsvereinbarungen zulässt.

Fundstelle(n):
VAAAD-04002

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