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IAS 1: Gesamtergebnisrechnung als Pflichtbestandteil im IFRS-Abschluss
Der im September 2007 überarbeitete IAS 1 „Darstellung des Abschlusses” ist in europäisches Recht übernommen worden (VO (EG) Nr. 1274/2008 vom 17. 12. 2008, ABl. EU Nr. L 339 vom 18. 12. 2008 S. 3).
Neben einigen redaktionellen
Anpassungen, Glättungen und Normumstellungen sind zwei Änderungen
[i]Zwei wesentliche Änderungen
hervorzuheben: die Gesamtergebnisrechnung und eine dritte Bilanz bei
rückwirkenden Änderungen.
1. Gesamtergebnisrechnung
Für alle IFRS-Anwender wird eine
„Gesamtergebnisrechnung” verpflichtend, die entweder als
Fortführung [i]Fortführung der GuV oder
gesonderte Gesamtergebnisrechnung der GuV
(„single statement”) oder gesondert
(„separate statement”) und dann im
unmittelbaren Anschluss an die GuV in den Abschluss aufgenommen werden muss.
Die Gesamtergebnisrechnung zeigt die Veränderungen der erfolgsneutral im Eigenkapital erfass...