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Rücknahme von gebrauchten Umzugskartons durch Umzugsunternehmer ist umsatzsteuerliche Rücklieferung
Nimmt ein Umzugsunternehmer nach dem Umzug seines Kunden die gebrauchten Umzugskartons gegen ein Entgelt zurück, handelt es sich dabei um eine umsatzsteuerlich selbständige Rücklieferung, nicht jedoch um eine Rückgängigmachung der ursprünglichen Lieferung der Kartons nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG. Dies hat zur Folge, dass sich die vom Umzugsunternehmer abzuführende Umsatzsteuer [i]Keine Minderung der abzuführenden USt für den Unternehmer nicht mindert. Für den Umzugsunternehmer kann sich allenfalls ein Vorsteuerabzug aus der Rücklieferung ergeben, wenn sein Kunde selbst Unternehmer ist und für die Rücklieferung der gebrauchten Kartons Umsatzsteuer gesondert in Rechnung stellt.
Umzugsunternehmer U liefert Umzugskartons für 2 € (einschl. 0,32 € Umsatzsteuer) an Kunde K. Nach dem Umzug gibt K die Umzugskartons für 1 € zurück.
U muss aus ...