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BGH 06.11.2008 IX ZR 140/07, NWB 6/2009 S. 354

Berufsrecht | Steuerberaterhaftung wegen unterlassenen Einspruchs bei möglicher Verfassungswidrigkeit der Norm

Der Steuerberater, der mit der Prüfung eines Steuerbescheids beauftragt ist, muss mit seinem Mandanten die Möglichkeit eines Einspruchs wegen möglicher Verfassungswidrigkeit des anzuwendenden Steuergesetzes nicht erörtern, so lange keine entsprechende Vorlage eines Finanzgerichts an das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht ist oder sich ein gleich starker Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung aus anderen Umständen ergibt. Letzteres ergibt sich insbesondere bei einer in ähnlichem Zusammenhang ergangenen, im BStBl veröffentlichten, Entscheidung des BVerfG. Der Steuerberater ist im Einzelfall noch nicht verpflichtet, die Möglichkeit eines Einspruchs wegen Verletzung der Erhebungsgleichheit mit seinem Mandanten zu erörtern, wenn weder der Gesetzgeber die vorliegenden Hinweis...