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BFH 30.07.2008 V R 7/03, NWB 6/2009 S. 348

Umsatzsteuer | Steuererlass bei gefälschtem Ausfuhrnachweis

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Aus den im Steuerrecht allgemein geltenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes ergibt sich, dass die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung nicht versagt werden darf, wenn der liefernde Unternehmer die Fälschung des Ausfuhrnachweises, den der Abnehmer ihm vorlegt, auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hat erkennen können (Änderung der Rechtsprechung). (2) Ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, ist im Erlassverfahren zu prüfen.

Anmerkung:

Mit diesem Anschlussurteil zur EuGH-Entscheidung v. (Rs. C-271/06 NWB OAAAC-73301 Netto Supermarkt) gewährt der BFH dem durch falsche Ausfuhrnachweise im nichtkommerziellen Reiseverkehr betrogenen Unternehmer zwar entgegen der bisherige...