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AOK-BUNDESVERBAND, Rundschreiben v.

Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz – AAG) – Ergänzung

Im Zusammenhang mit der praktischen Umsetzung der vielfältigen Neuerungen des zum in Kraft getretenen Gesetzes über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz – AAG) hat sich die Notwendigkeit ergeben, das Gemeinsame Rundschreiben zum Aufwendungsausgleichsgesetz vom zu ergänzen.

Diese Ergänzungen beziehen sich insbesondere auf eine stringente Anwendung des arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs bei der Auslegung des Aufwendungsausgleichsgesetzes. Der arbeitsrechtliche Begriff des Arbeitnehmers ist maßgebend, da das Aufwendungsausgleichsgesetz materiell-rechtlich dem Arbeitsrecht zuzurechnen ist und arbeitsrechtliche Ansprüche nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Mutterschutzgesetz auszugleichen sind; die für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Vorschriften finden nur ergänzende Anwendung.

Die Ziffern des Gemeinsamen Rundschreibens zum Aufwendungsausgleichsgesetz vom , die eine Änderung erfahren haben, sind aus Gründen der besseren Lesbarkeit nachfolgend komplett wiedergegeben. Auch, wenn die Änderung lediglich in der Streichung oder Einfügung einzelner Wörter bestand. Zusätzlich wurden neue Ziffern angefügt. Dem Anwender wird empfohlen, jede der hier wiedergegebenen Ziffern bei dem Gemeinsamen Rundschreiben zum Aufwendungsausgleichsgesetz vom nicht mehr zu beachten.

2.2.3 Mehrere Be...

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