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Besprechungsergebnis v.

Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung am 25. und 26.04.2006.

1. Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV für bereits beendete Vertragsverhältnisse

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben in der Besprechung über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 30./ die Auffassung vertreten, dass die Vorschriften der §§ 7a bis 7c SGB IV sowohl für bestehende als auch für bereits nach dem beendete Vertragsverhältnisse gelten (vgl. Punkt 11 der Niederschrift). Daraus resultiert u. a., dass die Deutsche Rentenversicherung Bund Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV auch für – im Zeitpunkt der Antragstellung – bereits beendete Vertragsverhältnisse durchzuführen hat und auch durchführt.

Zwischenzeitlich liegen allerdings mehrere sozialgerichtliche Entscheidungen vor, die die Zulässigkeit eines Statusfeststellungsverfahrens bei bereits beendeten Vertragsverhältnissen verneinen; so hat z. B. das Bayerische  – entschieden, dass ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV nur zu Beginn eines Vertragsverhältnisses eröffnet ist. Dieser Rechtsansicht hat sich das  – ausdrücklich angeschlossen. Mit Rechtsprechung, die die Zulässigkeit eines Statu...

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