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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 3 K 1639/08

Gesetze: GKG § 52 Abs. 1, FGO § 138 Abs. 1, FGO § 136 Abs. 1 Satz 1, BewG § 138

Streitwert bei Feststellung des Grundbesitzwertes für mehrere Grundstücke

Leitsatz

  1. Bei Streitigkeiten über Grundstückswerte, die gemäß §§ 138 ff BewG für die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer festzustellen sind, ist der Streitwert pauschal, aber gestaffelt nach der Höhe der jeweiligen Grundstückswerte anzusetzen.

  2. Die Staffelsätze sind beim Erwerb mehrerer Grundstücke jeweils auf das einzelne Grundstück beziehungsweise auf die einzelne wirtschaftliche Einheit zu beziehen.

Fundstelle(n):
EAAAD-03523

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