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Beratung durch den früheren Unternehmensinhaber
Der Kläger verkaufte seinen Gewerbebetrieb an einen Erwerber. Zeitgleich schlossen Veräußerer und Erwerber einen Beratervertrag ab. Der BFH bejahte auch bei dieser Form der Unternehmensnachfolge eine steuerbegünstigte Veräußerung i. S. der §§ 16, 34 EStG, obwohl der Übertragende als selbständiger Unternehmer nach der Veräußerung des Betriebs für den Erwerber tätig wurde (Urteil v. 17. 7. 2008 - X R 40/07 NWB RAAAC-95793).