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Unterbeteiligung als Schritt zur Unternehmensnachfolge
Die Unterbeteiligung kann ein Mittel für einen Gesellschafter sein, z. B. seine Kinder an seinem Gesellschaftsanteil (z. B. KG, GmbH) zu beteiligen, aber gleichzeitig die Stimmen gebündelt in seiner Hand zu behalten. Die sog. typische Unterbeteiligung verschafft dem Unterbeteiligten grundsätzlich nur eine bloße Gläubigerstellung (Zahlungsanspruch). Die Unterbeteiligung kann auch so ausgestaltet werden, dass der Unterbeteiligte wirtschaftlicher Eigentümer des GmbH-Anteils oder Mitunternehmer betreffend einen Personengesellschaftsanteil wird (atypische Unterbeteiligung). Hierbei handelt es sich um einen wesentlichen Schritt zur Unternehmensnachfolge. Der Vorteil gegenüber einer Übertragung der Gesellschaftsanteile liegt auch darin, dass die Unterbeteiligung nicht im H...