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Degressive Abschreibung und Sonderabschreibung für KMU
Im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Finanz- und Bankenkrise hat die Bundesregierung für die Dauer von zwei Jahren zum eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (WG) des Anlagevermögens i. H. von 25 % eingeführt. Unternehmen können dadurch bei langlebigeren WG in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge als Aufwendungen geltend machen. Da die Aufwendungen den steuerpflichtigen Gewinn mindern, wirkt sich eine erhöhte Abschreibung unmittelbar auf die Steuerlast des betreffenden Jahres aus.
Zusätzlich zur degressiven AfA hat die Bundesregierung die Möglichkeit von Sonderabschreibungen für KMU durch Erhöhung der Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen erweitert. Sonderabschreibungen können i. H. von 20 % für ein WG in dem Jahr in Anspruch genommen ...