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Arbeitshilfe - Stand: 30.01.2024

Aufbewahrungsfristen nach außersteuerlichen Vorschriften - Übersicht

Eine alphabetische Liste verschiedener Aufzeichnungen und Belege

Diplomwirtschaftsjuristin (FH) Mareike Frey, LL.M., Prof. Dr. André M. Latour und Prof. Dr. Peter Pulte.

Neben den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes schreiben zahlreiche Einzelgesetze und Verordnungen spezielle Aufbewahrungsfristen vor. Diese betreffen unter anderem die Rechnungslegung für bestimmte Gewerbetreibende und in großem Umfang den Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Die nachfolgende Übersicht ordnet dem jeweiligen aufzubewahrenden Dokument die vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer und die gesetzliche Bestimmung zu.

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Dokument / Betreff
Aufbewahrungsfrist
Paragraph
Norm
Abfallbeseitigung gefährliche Abfälle - Erzeuger, Besitzer, Händler, Makler, Entsorger (Register)
3 Jahre, soweit nach § 52 KrWG keine längere Frist vorgesehen ist
Abfallbeseitigung gefährliche Abfälle - Beförderer (Register)
12 Monate
Abfallentsorgung nachweispflichtige Abfälle (Belege, Angaben, Register)
3 Jahre
§ 25 Abs. 1 NachwV
NachwV
Abfallverbringung, atomrechtliche (Begleitscheine)
3 Ja...